Vielleicht haben Sie im Zeitraum zwischen dem letzten Quartal von 2008 und dem ersten Quartal von 2009 den Hype um die Modedroge Spice in den Medien mitbekommen. Damals gab es auf dem Markt ein Produkt, dass aus vermeintlich harmlosen Kräutern bestehen sollte und zum Verräuchern gedacht war. Verräuchert hat dieses Produkt wahrscheinlich niemand, die meisten werden es geraucht haben. Beim Rauchen dieser Kräuterdroge entstand eine dem Cannabis ähnliche Wirkung.
Über Wochen hinweg wurde in den Medien gerätselt, ob die Wirkung der neuen Modedroge nur ein Placebo Effekt ist oder auf einem versteckten, nicht genannten Inhaltsstoff basiert. Auf vielen Webseiten gab es zu dieser Zeit die Theorie, dass es sich bei dem Kraut um ein Trägermaterial handelt, dass mit einem potenten Extrakt irgendwelcher Kräuter benetzt wurde. Mehr oder minder durch Zufall fand irgendein Labor dann heraus, dass die für die Wirkung der Räuchermischung verantwortlichen Inhaltsstoffe synthetische Cannabinoide, auch bekannt als Research Chemicals, waren.
Diese Stoffe wurden Anfang 2009 dann per Eilunterstellung dem BtmG unterstellt und der Handel, Erwerb und Verkauf von Produkten, die diese Inhaltstoffe enthalten, wurde somit verboten. Es dauerte allerdings nicht lange, bis die Hersteller dieser Räuchermischungen neue Produkte entwickelten, die durch andere, noch nicht im BtmG aufgeführte – und somit legale – Cannabinoide eine Rauschwirkung erzeugten. Anfang des Jahres 2010 wurden die bereits durch die Eilunterstellung verbotenen Cannabinoide dauerhaft dem Btmg unterstellt und darüber hinaus wurden weitere Cannabinoide, die in Produkten der zweiten Generation enthalten sind, ebenso der Prohibition unterworfen.
Der Wettlauf zwischen Gesetzgeber und Herstellern von Räuchermischungen geht allerdings weiter, denn inzwischen bietet der Markt erneut eine Vielzahl aktuell legaler Räuchermischungen, die durchaus über eine ordentlich Potenz in punkto Rauschwirkung verfügen. Diese Produkte werden offiziell zwar als Pflanzendünger, Auto-Parfüm oder ähnliches Verkauft, aber die meisten Käufer wissen mit großer Wahrscheinlichkeit genau, was sie mit diesem Produkt anstellen können.
Die Räuchermischungen aus der aktuellen Generation sind in punkto Potenz mit den Produkten aus der ersten Generation vergleichbar. Konsumenten berichten allerdings, dass die aktuellen Produkte im Bereich der Wirkdauer deutlich geringere Werte erreichen, als die Räuchermischungen der ersten Generation. Betrachtet man das Thema Räuchermischungen einmal aus einer fiktiven, unternehmerischen Perspektive, ergeben sich interessante Aspekte.
Aktuelle Räuchermischungen, zum Beispiel das Produkt “OMG Räuchermischung”, kosten den Verbraucher knapp 23 Euro und beinhalten 2 Gramm. Um eine derartige Räuchermischung herzustellen, benötigt man ein geeignetes Trägerkraut. Dies kann aus verschiedenen, günstig zu erwerbenden Kräutern wie Diamana & Co bestehen. Interessant könnte auch die Verwendung von THC-freien (Nutz)Hanfblüten sein. Diese sind im Kilogramm Maßstab ebenso günstig zu erhalten.
Wenn ein geeignetes Trägermaterial zur Verfügung steht, benötigt man ein derzeitig legales und leicht verfügbares synthetisches Cannabinoid, welches eine Rauschwirkung erzielt. Dies könnte zum Beispiel JWH-081 sein. Dieses synthetische Cannabinoid wirkt in Dosierungen um die 5mg und kostet pro Gramm bei geringen Abnahmemengen und Standardkonditionen etwa 40 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass aus 3 Gramm Material 30 Einzeldosen entstehen sollen, müssen etwa 150 mg des Cannabinoids gleichmäßig auf das Kraut gebracht werden. Die Kosten für das Cannabinoid liegen bei 6 Euro.
Der Prozess des Auftragens des Cannabinoids auf das Trägermaterial kann etwas heikel verlaufen. Man könnte die Chemikalie in einem geeigneten Lösungsmittel lösen, zum Beispiel Ethanol, um anschließend das Pflanzenmaterial in der Lösug zu tränken. Anschließend muss das Lösungsmittel entfernt werden, im Falle von Ethanol könnte dies unter Abluft durch verdampfen passieren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass explosive Gase entstehen könnten. Im Detail birgt dieses Konzept natürlich noch einige Probleme, die man lösen muss, aber wir wollen uns bei diesem fiktiven Szenario auch eher um die wirtschaftlichen Aspekte kümmern.
Gehen wir also von 1 Euro Kosten für das Trägerkraut (3g), 6 Euro für das Cannabinoid (150mg), einen weiteren Euro als Produktionskostenpauschale und zusätzlich 50 Cent für die Verpackung aus, dann erhalten wir einen fiktiven Herstellungspreis von 8,50 €. Vor dem Hintergrund, dass derartige Räuchermischungen in 3 Gramm Varianten für durchschnittlich 30 € über den Ladentisch gehen, kann man sich ausmalen, welche Summen die Hersteller, Großhändler, Shops und Affiliates durch den Wettlauf zwischen Industrie und Gesetzgeber verdienen.